Rechtsprechung
AG Wittenberg, 15.10.2012 - 15 II 1629/11 |
Verfahrensgang
- AG Wittenberg, 15.10.2012 - 15 II 1629/11
- LG Dessau-Roßlau, 04.09.2013 - 1 T 314/12
Wird zitiert von ... (2)
- LG Dessau-Roßlau, 04.09.2013 - 1 T 314/12
Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Entstehen einer Erledigungsgebühr durch …
Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 30.10.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 15.10.2012 - 15 II 1629/11 - teilweise abgeändert.Für das Beratungshilfeverfahren 15 II 1629/11 wird eine aus der Landeskasse zu zahlende weitere Vergütung in Höhe von 35, 46 ? (= Dokumentenpauschale in Höhe von 29, 80 ? netto zzgl. 19 % USt.) festgesetzt.
In der Sache hat sie nur beschränkt Erfolg, nämlich insoweit, als sie zur zusätzlichen Festsetzung einer Dokumentenpauschale in Höhe von netto 29, 80 ?/brutto 35, 46 ? führt, so dass sich für die Beratungshilfesache 15 II 1629/11 insgesamt folgende Berechnung ergibt:.
- LG Dessau-Roßlau, 04.09.2013 - 1 T 317/12
Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit …
Abweichend von der Bewertung des Amtsgerichts handelt es sich bei dem Gegenstand des Widerspruchsverfahrens in der vorliegenden Beratungshilfesache 15 II 954/12 nicht um dieselbe vergütungsrechtliche Angelegenheit i. S. v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG wie in dem Beratungshilfeverfahren 15 II 1629/11 (= 1 T 314/12, LG Dessau-Roßlau).Die Beratungshilfesache 15 II 1629/11 hatte zum Gegenstand.
Danach lässt sich festhalten, dass mit den Widersprüchen vom 31.08.2011 (Beratungshilfesache 15 II 1629/11) und vom 06.09.2011 (Beratungshilfesache 15 II 954/12) verschiedene Bescheide angefochten wurden, die sich auf teilverschiedene Zeiträume bezogen (einerseits September 2011 in der Beratungshilfesache 15 II 1629/11 und andererseits Juli bis einschließlich September 2011 in der hiesigen Beratungshilfesache 15 II 954/12).